Die sogenannte Schwangerenvorsorge kann aufgrund der fundierten Ausbildung von der Hebamme durchgeführt werden. In der Regel findet die Untersuchung bis zur 30. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen statt, danach zweiwöchentlich bis zum errechneten Geburtstermin (12 Vorsorgen).
Zur Vorsorge gehören unter anderem die Errechnung des Geburtstermins, Blutdruckmessung sowie Blut- und Urinuntersuchung, das Abhören der kindlichen Herztöne, ebenso wie das Ertasten der Lage und der Größe des Ungeborenen.
Alle oben genannten Untersuchungen können in der Praxis ohne Zuzahlung durchgeführt werden. Nur die Ultraschalluntersuchungen werden von Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt betreut.
Gerne betreue ich sie auch abwechselnd mit ihrem Gynäkologen!